1 Die Therapieentscheidung wird durch kooperierende Ärzte im Erstgespräch getroffen. Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich. Voraussetzungen sind die Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (unter Einbezug der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, die zu der Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat) sowie die Feststellung, dass abhängig vom Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.
Ein persönliches Gespräch mit dem Arzt ist jederzeit buchbar und kann ggf. auch vorgezogen werden.
2 Bei notwendigen weiteren medizinischen Leistungen (z.B. Medikationspläne, Atteste, Bescheinigungen, Rezeptversand) und erheblich erhöhtem zeitlichen Beratungsaufwand kann sich dieser Preis abhängig vom Arzt noch erhöhen.