Cannabis Patient werden
Medizinisches Cannabis ist ein Arzneimittel mit vielfältigen Anwendungsgebieten. Da es sich bei medizinischem Cannabis um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt, benötigen Sie ein ärztliches Rezept, um es in der Apotheke kaufen zu dürfen.
Wenn Sie eine Cannabistherapie erwägen, erhalten Sie fachkundige Beratung durch die Kooperationsärzte bei nowomed. Registrieren Sie sich dazu kostenlos und füllen Sie unseren Anamnesebogen aus. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, ein Erstgespräch mit einem Kooperationsarzt zu buchen. Im Verlauf dieses Gesprächs prüfen die Ärzte Ihre Eignung für die Cannabistherapie, entwickeln einen Therapieplan und beantworten gerne alle Ihre Fragen. Sollte sich eine Cannabistherapie für Sie als medizinisch sinnvoll erweisen, erhalten Sie außerdem ein Cannabis Rezept.
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Häufig gestellte Fragen
Darf ich als Cannabis-Patient Auto fahren?
In Deutschland ist es Cannabis-Patienten erlaubt, Auto zu fahren. Mit anderen Worten, sie dürfen selbst dann fahren, wenn sie den für Freizeitkonsument:innen geltenden Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum überschreiten. Doch müssen Patient:innen eigenverantwortlich ihre Fahrtüchtigkeit sicherstellen. Weil im Ausland oft strengere Gesetze gelten, sollten Cannabis-Patienten im Zweifelsfall (zumindest als Fahrer:innen) von Autofahrten absehen, so dass sie keine rechtlichen Konsequenzen riskieren.
Wie viel kostet die Schengen-Bescheinigung?
Die Ausstellung der Schengen-Bescheinigung ist bei nowomed für eine Gebühr von 35 € erhältlich.
Was passiert, wenn ich mein Rezept zuhause vergesse?
Bei einer Reise innerhalb Deutschlands sind Patient:innen nicht zum Mitführen eines Rezepts verpflichtet. Doch könnte es im Ausland zu Komplikationen mit den örtlichen Behörden kommen, so dass es ratsam ist, eine Bescheinigung oder das Arztrezept dabeizuhaben, um den Patientenstatus zu belegen. Mit anderen Worten, wer ohne entsprechende Nachweise reist, könnte Schwierigkeiten bekommen.
Wo darf ich als Patient Cannabis einnehmen?
In Deutschland gibt es keine restriktiven Bestimmungen für Patienten, die festlegen, wo genau Cannabispräparate eingenommen werden dürfen und wo nicht. Doch grundsätzlich gilt, dass die Einnahme nicht zur Schau stellend oder in unmittelbarer Nähe von Kindern stattfinden sollte. Darüber hinaus gelten Haus- und Bordordnungen. Weil Bahnhöfe meist strengen Regeln unterliegen, ist die Einnahme dort oft untersagt. Mit anderen Worten, es empfiehlt sich, sich vorher über die geltenden Vorschriften zu informieren, so dass man keine Regelverstöße begeht. Außerhalb von Deutschland, insbesondere in Ländern mit strengen Cannabisgesetzen, sollten Cannabis-Patienten im öffentlichen Raum von der Einnahme ihrer Präparate absehen.
Welche Rechte habe ich als Cannabis-Patient?
Cannabis-Patienten haben in vielen Staaten ein Vorrecht auf das Mitführen und Einnehmen ihrer Arzneimittel. Doch außerhalb von Deutschland besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine medizinische Versorgung mit medizinischem Cannabis. Weil die gesetzlichen Bestimmungen je nach Reiseland unterschiedlich sind, sollten sie unbedingt vorab in Erfahrung gebracht werden, so dass sie nicht in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Mit anderen Worten, eine vorherige Recherche ist essenziell.
Im deutschen Straßenverkehr unterliegen Patient:innen keinen Grenzwerten für im Körper befindliches THC. Mit anderen Worten, sie dürfen medizinisches Cannabis in der ärztlich verschriebenen Menge besitzen, selbst wenn diese die ansonsten für Cannabis geltenden Beschränkungen überschreitet. Doch sollte stets darauf geachtet werden, dass die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist, weil dies ansonsten strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Cannabis-Patienten haben in vielen Staaten ein Vorrecht auf das Mitführen und Einnehmen ihrer Arzneimittel. Doch außerhalb von Deutschland besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine medizinische Versorgung mit medizinischem Cannabis. Weil die gesetzlichen Bestimmungen je nach Reiseland unterschiedlich sind, sollten sie unbedingt vorab in Erfahrung gebracht werden, so dass sie nicht in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Mit anderen Worten, eine vorherige Recherche ist essenziell.
Im deutschen Straßenverkehr unterliegen Patient:innen keinen Grenzwerten für im Körper befindliches THC. Mit anderen Worten, sie dürfen medizinisches Cannabis in der ärztlich verschriebenen Menge besitzen, selbst wenn diese die ansonsten für Cannabis geltenden Beschränkungen überschreitet. Doch sollte stets darauf geachtet werden, dass die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist, weil dies ansonsten strafrechtliche Konsequenzen haben kann.