Autofahren mit Cannabis erlaubt?
Wie verhält es sich nun mit Cannabis am Steuer? Trotz Legalisierung kann der Gebrauch von Cannabis die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Bisher ist es laut Straßenverkehrsgesetzes verboten, unter Cannabiseinfluss autozufahren. Die Gesetzesänderung zur Legalisierung, die nun im April in Kraft tritt, zieht somit weitere Änderungen mit sich, die derzeit noch diskutiert und umgesetzt werden müssen.
Autofahren mit Cannabis - Bisher gilt folgendes:
Autofahren, nach dem man Cannabis eingenommen oder inhaliert hat, ist laut §24a des Straßenverkehrsgesetzes verboten. Cannabis ist in der Anlage zu dem Gesetz sogar speziell erwähnt. Bisher gibt es keinen klar definierten Grenzwert, sondern orientiert sich an der Nachweisgrenze für das Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) von einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter Blutserum (1 ng/ml). Beim Überschreiten dieses Wertes, wie er in regelmäßigen Rechtsprechungen erscheint, begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit.
Cannabis am Steuer: Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis droht
Fährt man jedoch Auto unter dem Einfluss von Cannabis und gerät in eine Verkehrskontrolle, begeht man nach heutigem Stand der Gesetze eine Ordnungswidrigkeit, die sowohl mit einer Geldstrafe, als auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden kann.
Bei Entzug der Fahrerlaubnis droht eine sogenannte Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) seitens der Fahrerlaubnisbehörde, in der die betroffenen Personen unter anderem nachweisen müssen, dass sie keine Dauerkonsumenten sind.
Kritiker argumentieren, dass die Auswirkungen von THC auf die Fahrfähigkeit stark von der individuellen Toleranz und dem Einahmeverhalten abhängen, was bedeutet, dass nicht jeder Fahrer, der den Grenzwert überschreitet, zwangsläufig unfähig ist, sicher Auto zu fahren.
Ausnahmen für Patienten mit medizinischen Cannabis:
Patienten, die eine entsprechende Cannabis-Verschreibung besitzen, dürfen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin Autofahren, sofern ihre Fahrfähigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dieser Umstand spiegelt sich auch in einem Einzelfallsurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2019 wider (VG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2019, Aktenzeichen 6 K 4574/18), welches bestätigt, dass der Entzug der Fahrerlaubnis nicht automatisch bei der Nutzung von verschreibungspflichtigem Cannabis erfolgen muss.
Sollte ein Cannabispatient dennoch durch medikamentenbedingte Beeinträchtigungen beim Fahren auffällig werden, riskiert auch dieser strafrechtliche Konsequenzen sowie den möglichen Verlust der Fahrerlaubnis.
Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug werden diverse Kriterien zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit herangezogen. Wichtig sind hierbei die zuverlässige Medikamenteneinnahme, die Einhaltung ärztlicher Anweisungen, der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Medikament, das Fehlen von Leistungseinbußen und die Abwesenheit von durch die Grundkrankheit bedingten Risiken im Straßenverkehr.
Tipp: Zur Vermeidung von Problemen bei Verkehrskontrollen ist es ratsam, dass Patienten, die Cannabis als Medikament erhalten, stets einen Nachweis ihrer Therapie bei sich führen, sei es in Form einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Kopie des aktuellen Cannabis-Rezepts.